Infogespräch

Bei diesem Termin im Büro oder bei Ihnen zuhause lernen wir uns kennen. 

Wir besprechen die Bereiche, in denen Sie Unterstützung wünschen. Dabei erörtern wir die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nach § 2 Absatz 1 SGB IX, der eine seelische Behinderung definiert:

"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von einer Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist."

Sie entscheiden nach diesem Gespräch, ob sie sich anmelden möchten. Falls Sie dies nicht tun, werden wir Ihre Daten entsprechend gesetzlicher Vorgaben löschen. Sollten wir keine freien Plätze haben, nehmen wir Sie in unsere Warteliste auf.