Kostenübernahme

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einem Antragsverfahren entsprechend des BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument für Nordrhein-Westfalen) für die Kostenübernahme durch den Landschaftsverband-Rheinland (LVR). Dieses Verfahren erstreckt sich über mehrere Wochen, während derer Sie bereits Unterstützung durch ihre EGH-Fachkraft erfahren. In dieser Zeit werden gemeinsam Problemlagen und Bedarfe umfassend herausgearbeitet sowie die passenden Ziele festgelegt. 

Der Antrag wird in der Regel für zwei Jahre bewilligt und dann erneut überprüft.